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Praktische Studienzeit

Rechtsstudentinnen und -studenten haben im Rahmen ihres Studiums eine vierwöchige praktische Studienzeit abzuleisten. Sie wird in Form einer Gruppenausbildung durchgeführt. Bei welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften sie angeboten wird, kann bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten des Landes Baden-Württemberg in Erfahrung gebracht werden. Für die Rechtsstudentinnen und  -studenten aus dem Landgerichtsbezirk Ellwangen bietet die Staatsanwaltschaft Ellwangen im März und September (jeweils beginnend am ersten Montag des Monats) eine Einzelausbildung an. Sie sollten bereits drei Semester Studium der Rechtswissenschaften absolviert oder den kleinen Strafrechtsschein erworben haben.

Die Anmeldung muss der Staatsanwaltschaft spätestens vier Wochen vor Beginn des Praktikums schriftlich vorliegen und folgende Angaben enthalten:

a) Vor- und Familienname,

b) Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, evtl. Telefonnummer),

c) Geburtstag und -ort,

d) besuchte Universität und zurzeit belegtes Semester,

e) Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung,

f) Versicherung, dass es sich um keine Mehrfachbewerbung handelt.

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